Tennisverein  TC Dürnsricht e.V.
  v. 1977



Übersicht der Mitgliedsbeiträge (Stand 01.01.2019)                                               

Jahresbeitrag

Mitgliedschaft -A-: (a) natürliche volljährige Personen, (b) natürliche oder   juristische Personen sowie Körperschaften, die die Zwecke des Clubs   unterstützen, ohne den Tennissport auf der Clubanlage auszuüben.

EUR 65

Mitgliedschaft -B-: Ehepartner(-innen)/Lebenspartner(-innen) von Clubangehörigen, die über eine Mitgliedschaft -A- verfügen.

EUR 40

Mitgliedschaft -C-: Kinder und Jugendliche: (a) Jugendliche unter 18 Jahren, (b) Personen unter 25 Jahren,  sofern sie sich noch in der Berufsausbildung befinden (Ausbildungsnachweis)

EUR 25

Familienbeitrag 1 (A-Mitglied+Kinder) (auf Antrag)

EUR 90

Familienbeitrag 2 (A-,B-Mitglied+Kinder) (auf Antrag)

EUR 130

 

Mitgliedsbeitrittsformular
Anmeldung Vereinsmitgliedschaft-version2022.pdf (46.37KB)
Mitgliedsbeitrittsformular
Anmeldung Vereinsmitgliedschaft-version2022.pdf (46.37KB)

Anmeldung Vereinsmitgliedschaft


Die Jahresbeiträge werden per SEPA-Lasteinzug vom mitgeteilten Konto des Mitglieds abgebucht. Der Eintritt in den Tennisverein ist (nach Zustimmung durch den Vorstand) jederzeit möglich. Grundsätzlich ist mit Eintritt in den Verein der Mitgliedsbeitrag für das (volle) Kalenderjahr fällig. Jedem Mitglied wird mit Beginn der Mitgliedschaft ein Schlüssel zum Zugang auf die Tennisanlage sowie eine Vereinssatzung ausgehändigt.

Datenschutzerklärung
Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie anderen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung auch an Printmedien. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich dabei auf Name, Funktion im Verein und - soweit aus sportlichen Gründen (z.B. Einteilung in Wettkampfklassen) erforderlich - Alter oder Geburtsjahrgang. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand die abgegebene Einwilligung in die
Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widerrufen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage

Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe der Satzung und der aufgrund der Satzung ergehenden Beschlüsse die Clubeinrichtungen zu benutzen und an den Veranstaltungen des Clubs teilzunehmen. Für die Benutzung der Tennisplätze hat die jeweils geltende Platzordnung Gültigkeit.

Jedes Mitglied hat das Recht zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen. Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben jedoch nur A-, B- und Ehrenmitglieder sowie volljährige C-Mitglieder.